Versicherungsschutz
Versicherungsschutz der Helfer
Da Ihr Eure Helfer-Tätigkeit im Rahmen einer organisierten und dem Landessportbund Berlin e.V. gemeldeten Freizeit- und Breitensportveranstaltung ausübt, genießt Ihr den gleichen, vollen Versicherungsschutz wie die aktiven Teilnehmer. Ausgeschlossen bleiben jedoch Unfälle auf dem Weg zu und von diesen Veranstaltungen.
Für Erwachsene gelten folgende Versicherungsleistungen (die Invaliditätssummen für Jugendliche und Kinder sind etwas geringer):
- Invalidität – 35.000 €
- Tod – 10.000 €
- Bergungskosten – 2.500 €
- Kosmetische Operationen – 2.500 €
- Kurkostenbeihilfe – 2.500 €
- Zahnverlust (subsidiär) – 250 €
Die Invalidität wird gemäß einer Gliedertaxe oder falls dies nicht möglich ist, an der dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge gemessen. Bei einer Teilinvalidität von 20% oder weniger erfolgt keine Invaliditätsentschädigung. Beträgt der Invaliditätsgrad allerdings 75% oder mehr, z.B. bei Verlust der Sehkraft beider Augen (100%), so erhöht sich die Invaliditätsleistung auf das Doppelte der o.g. Versicherungssumme.
Beispiele für eine Invaliditätsentschädigung
Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit
- eines Armes im Schultergelenk – 70%
- einer Hand im Handgelenk – 55%
- eines Beines über Mitte des Oberschenkels – 70%
- eines Fußes im Fußgelenk – 40%
- bei gänzlichem Verlust des Gehörs auf beiden Ohren – 60%
Richtet eventuelle Anfragen bitte an uns. Wir leiten diese dann an den Landessportbund weiter.
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